Werkvertrag: Sie bezahlen für Ergebnisse – nicht für Personal

Ein Werkvertrag gemäß §631 BGB basiert auf einem einfachen Prinzip: Es wird nicht der Einsatz von Personal geschuldet, sondern ein klar definiertes Ergebnis.

Das bedeutet konkret:
Wir übernehmen abgegrenzte logistische Teilprozesse und übersetzen diese in messbare Leistungen – zum Beispiel:

  • eine kommissionierte Einheit
  • ein bearbeiteter Retourenartikel
  • ein sortierter Getränkekasten

Für jede dieser Leistungen wird ein fester Preis vereinbart.

Wie dieses Ergebnis erreicht wird – mit welchem Personaleinsatz und welcher Organisation – liegt vollständig in unserer Verantwortung.
Sie erhalten ein fertiges Ergebnis. Wir übernehmen die Umsetzung.

IHRE VORTEILE MIT WERKVERTRÄGEN

Mehr Sicherheit, mehr Kontrolle, mehr Wirtschaftlichkeit

Unsere Werkverträge ermöglichen es Ihnen, operative Verantwortung gezielt auszulagern – bei gleichzeitig voller Transparenz über Leistung und Kosten.
  • Klare Definition der geschuldeten Leistung
  • Keine Überlassung von Personal
  • Minimierung rechtlicher Risiken
  • Eindeutige Verantwortlichkeiten
  • Feste Stückpreise statt variabler Personalkosten
  • Hohe Kostentransparenz und Planbarkeit
  • Effizienzgewinne durch Spezialisierung
  • Reduzierung indirekter Kosten
  • Hohe Flexibilität bei Volumenschwankungen
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Peaks
  • Keine eigene Einarbeitung notwendig
  • Eingespielte Teams übernehmen die Umsetzung
  • Messbare Leistung über definierte KPIs
  • Transparenz über Output und Qualität
  • Regelmäßiges Reporting
Wir übernehmen nicht nur die Arbeit – sondern auch die Verantwortung dafür.

Die wichtigsten Unterschiede auf einen Blick

 WerkvertragArbeitnehmerüberlassung
Gesetzliche Grundlage§631 BGBArbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
GegenstandErgebnis / LeistungBereitstellung von Personal
Erlaubnis erforderlichNeinJa
KennzeichnungspflichtNeinJa
KontrolleZollBundesagentur für Arbeit
EinsatzdauerUnbegrenztMax. 18 Monate
MitbestimmungEingeschränktVoll (inkl. Vetorecht)
Sub-Sub-StrukturenMöglichNicht zulässig

Wir bieten sowohl Werkverträge als auch Arbeitnehmerüberlassung an. In der Praxis setzen wir jedoch bewusst auf Werkverträge – da sie für viele logistische Anwendungsfälle die effizientere und nachhaltigere Lösung darstellen.

Typische Einsatzbereiche unserer Werkverträge

Ein Werkvertrag gemäß §631 BGB basiert auf einem einfachen Prinzip: Es wird nicht der Einsatz von Personal geschuldet, sondern ein klar definiertes Ergebnis.

Unsere Lösungen kommen in unterschiedlichsten logistischen Szenarien zum Einsatz:

  • Leergutsortierung bei einem Mineralbrunnen im Raum Berlin
  • Displaybau für einen führenden Hersteller im Bereich Pyrotechnik
  • Scan / Pick / Pack für einen großen Autoteilehändler

In allen Fällen wurden Prozesse klar definiert, in messbare Leistungen übersetzt und effizient umgesetzt.

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In einem unverbindlichen Gespräch analysieren wir Ihre Prozesse und zeigen Ihnen konkret auf, wie ein Werkvertrag in Ihrem Unternehmen umgesetzt werden kann – inklusive erster Preisindikationen.

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