Für Unternehmen bedeutet das:
Die Folge: hoher administrativer Aufwand und Unsicherheit im operativen Betrieb.
Das bedeutet konkret:
Wir übernehmen abgegrenzte logistische Teilprozesse und übersetzen diese in messbare Leistungen – zum Beispiel:
Für jede dieser Leistungen wird ein fester Preis vereinbart.
| Werkvertrag | Arbeitnehmerüberlassung | |
| Gesetzliche Grundlage | §631 BGB | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) |
| Gegenstand | Ergebnis / Leistung | Bereitstellung von Personal |
| Erlaubnis erforderlich | Nein | Ja |
| Kennzeichnungspflicht | Nein | Ja |
| Kontrolle | Zoll | Bundesagentur für Arbeit |
| Einsatzdauer | Unbegrenzt | Max. 18 Monate |
| Mitbestimmung | Eingeschränkt | Voll (inkl. Vetorecht) |
| Sub-Sub-Strukturen | Möglich | Nicht zulässig |
Wir bieten sowohl Werkverträge als auch Arbeitnehmerüberlassung an. In der Praxis setzen wir jedoch bewusst auf Werkverträge – da sie für viele logistische Anwendungsfälle die effizientere und nachhaltigere Lösung darstellen.
Unsere Lösungen kommen in unterschiedlichsten logistischen Szenarien zum Einsatz:
In allen Fällen wurden Prozesse klar definiert, in messbare Leistungen übersetzt und effizient umgesetzt.