Werkvertrag: Sie bezahlen
für Ergebnisse - nicht für Personal
Ob Wareneingang, Kommissionierung, Konfektionierung oder Versand: Wir übernehmen klar definierte logistische Teilprozesse direkt in Ihrem Lager.
Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?
Auftragsspitzen, Fachkräftemangel und steigende Anforderungen erfordern flexible Lösungen. Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung werden dabei oft gleichgesetzt, unterscheiden sich jedoch grundlegend. Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellen wir Ihnen qualifizierte Mitarbeiter flexibel und kurzfristig zur Verfügung. Der Einsatz erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).
Für Unternehmen bedeutet das:
- klare Vorgaben zur Einsatzdauer
- umfangreiche Dokumentationspflichten
- Mitbestimmungsrechte
- sowie rechtliche Risiken bei Verstößen
Die Folge: hoher administrativer Aufwand und Unsicherheit im operativen Betrieb.
Werkvertrag: Sie bezahlen für Ergebnisse
- eine kommissionierte Einheit
- ein bearbeiteter Retourenartikel
- ein sortierter Getränkekasten
Für jede dieser Leistungen wird ein fester Preis vereinbart.
Mehr Sicherheit, mehr Kontrolle, mehr Wirtschaftlichkeit
Unsere Werkverträge ermöglichen es Ihnen, operative Verantwortung gezielt auszulagern – bei gleichzeitig voller Transparenz über Leistung und Kosten.
Rechtliche & organisatorische Sicherheit
- Klare Definition der geschuldeten Leistung
- Keine Überlassung von Personal
- Minimierung rechtlicher Risiken
- Eindeutige Verantwortlichkeiten
Wirtschaftliche Vorteile
- Feste Stückpreise statt variabler Personalkosten
- Hohe Kostentransparenz und Planbarkeit
- Effizienzgewinne durch Spezialisierung
- Reduzierung indirekter Kosten
Operative Vorteile
- Hohe Flexibilität bei Volumenschwankungen
- Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Peaks
- Keine eigene Einarbeitung notwendig
- Eingespielte Teams übernehmen die Umsetzung
Steuerung & Kontrolle
- Messbare Leistung über definierte KPIs
- Transparenz über Output und Qualität
- Regelmäßiges Reporting
Die wichtigsten Unterschiede
auf einen Blick
Ob Wareneingang, Kommissionierung, Konfektionierung oder Versand: Wir übernehmen klar.
| Werkvertrag | Arbeitnehmerüberlassung | |
| Gesetzliche Grundlage | §631 BGB | Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) |
| Gegenstand | Ergebnis / Leistung | Bereitstellung von Personal |
| Erlaubnis erforderlich | Nein | Ja |
| Kennzeichnungspflicht | Nein | Ja |
| Kontrolle | Zoll | Bundesagentur für Arbeit |
| Einsatzdauer | Unbegrenzt | Max. 18 Monate |
| Mitbestimmung | Eingeschränkt | Voll (inkl. Vetorecht) |
| Sub-Sub-Strukturen | Möglich | Nicht zulässig |
Wir bieten sowohl Werkverträge als auch Arbeitnehmerüberlassung an. In der Praxis setzen wir jedoch bewusst auf Werkverträge – da sie für viele logistische Anwendungsfälle die effizientere und nachhaltigere Lösung darstellen.
Typische Einsatzbereiche unserer Werkverträge
Ein Werkvertrag gemäß §631 BGB basiert auf einem einfachen Prinzip: Es wird nicht der Einsatz von Personal geschuldet, sondern ein klar definiertes Ergebnis. Unsere Lösungen kommen in unterschiedlichsten logistischen Szenarien zum Einsatz:
- Leergutsortierung bei einem Mineralbrunnen im Raum Berlin
- Displaybau für einen führenden Hersteller im Bereich Pyrotechnik
- Scan / Pick / Pack für einen großen Autoteilehändler
In allen Fällen wurden Prozesse klar definiert, in messbare Leistungen übersetzt und effizient umgesetzt.
Erstgespräch anfragen
Gerne zeigen wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch, wie wir Ihre logistischen Prozesse effizienter, skalierbarer und wirtschaftlicher gestalten können.
- Rufnummer: 030 673 857 30
- E-Mail: service@djologistik-gmbh.de
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Lassen Sie uns schauen, wie wir Ihnen im Besten Fall helfen können