Werkvertrag: Sie bezahlen
für Ergebnisse - nicht für Personal

Ob Wareneingang, Kommissionierung, Konfektionierung oder Versand: Wir übernehmen klar definierte logistische Teilprozesse direkt in Ihrem Lager.

Werkvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung?

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Auftragsspitzen, Fachkräftemangel und steigende Anforderungen erfordern flexible Lösungen. Werkvertrag und Arbeitnehmerüberlassung werden dabei oft gleichgesetzt, unterscheiden sich jedoch grundlegend. Bei der Arbeitnehmerüberlassung stellen wir Ihnen qualifizierte Mitarbeiter flexibel und kurzfristig zur Verfügung. Der Einsatz erfolgt selbstverständlich unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG).


Für Unternehmen bedeutet das:

  • klare Vorgaben zur Einsatzdauer
  • umfangreiche Dokumentationspflichten
  • Mitbestimmungsrechte
  • sowie rechtliche Risiken bei Verstößen

Die Folge: hoher administrativer Aufwand und Unsicherheit im operativen Betrieb.

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Werkvertrag: Sie bezahlen für Ergebnisse

Ein Werkvertrag gemäß §631 BGB basiert auf einem einfachen Prinzip: Es wird nicht der Einsatz von Personal geschuldet, sondern ein klar definiertes Ergebnis. Das bedeutet konkret: Wir übernehmen abgegrenzte logistische Teilprozesse und übersetzen diese in messbare Leistungen – zum Beispiel:

  • eine kommissionierte Einheit
  • ein bearbeiteter Retourenartikel
  • ein sortierter Getränkekasten

Für jede dieser Leistungen wird ein fester Preis vereinbart.

Wie dieses Ergebnis erreicht wird – mit welchem Personaleinsatz und welcher Organisation – liegt vollständig in unserer Verantwortung.
Sie erhalten ein fertiges Ergebnis. Wir übernehmen die Umsetzung.

Mehr Sicherheit, mehr Kontrolle, mehr Wirtschaftlichkeit

Unsere Werkverträge ermöglichen es Ihnen, operative Verantwortung gezielt auszulagern – bei gleichzeitig voller Transparenz über Leistung und Kosten.

  • Klare Definition der geschuldeten Leistung
  • Keine Überlassung von Personal
  • Minimierung rechtlicher Risiken
  • Eindeutige Verantwortlichkeiten
  • Feste Stückpreise statt variabler Personalkosten
  • Hohe Kostentransparenz und Planbarkeit
  • Effizienzgewinne durch Spezialisierung
  • Reduzierung indirekter Kosten
  • Hohe Flexibilität bei Volumenschwankungen
  • Schnelle Reaktionsfähigkeit bei Peaks
  • Keine eigene Einarbeitung notwendig
  • Eingespielte Teams übernehmen die Umsetzung
  • Messbare Leistung über definierte KPIs
  • Transparenz über Output und Qualität
  • Regelmäßiges Reporting

Die wichtigsten Unterschiede
auf einen Blick

Ob Wareneingang, Kommissionierung, Konfektionierung oder Versand: Wir übernehmen klar.

Werkvertrag Arbeitnehmerüberlassung
Gesetzliche Grundlage §631 BGB Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)
Gegenstand Ergebnis / Leistung Bereitstellung von Personal
Erlaubnis erforderlich Nein Ja
Kennzeichnungspflicht Nein Ja
Kontrolle Zoll Bundesagentur für Arbeit
Einsatzdauer Unbegrenzt Max. 18 Monate
Mitbestimmung Eingeschränkt Voll (inkl. Vetorecht)
Sub-Sub-Strukturen Möglich Nicht zulässig

Wir bieten sowohl Werkverträge als auch Arbeitnehmerüberlassung an. In der Praxis setzen wir jedoch bewusst auf Werkverträge – da sie für viele logistische Anwendungsfälle die effizientere und nachhaltigere Lösung darstellen.

 

Typische Einsatzbereiche unserer Werkverträge

Ein Werkvertrag gemäß §631 BGB basiert auf einem einfachen Prinzip: Es wird nicht der Einsatz von Personal geschuldet, sondern ein klar definiertes Ergebnis. Unsere Lösungen kommen in unterschiedlichsten logistischen Szenarien zum Einsatz:

  • Leergutsortierung bei einem Mineralbrunnen im Raum Berlin
  • Displaybau für einen führenden Hersteller im Bereich Pyrotechnik
  • Scan / Pick / Pack für einen großen Autoteilehändler

In allen Fällen wurden Prozesse klar definiert, in messbare Leistungen übersetzt und effizient umgesetzt.

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Gerne zeigen wir Ihnen in einem unverbindlichen Gespräch, wie wir Ihre logistischen Prozesse effizienter, skalierbarer und wirtschaftlicher gestalten können.

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